EU-Klima- und Umweltschutzmaßnahmen in Niedersachsen
Oder: Warum eine Familie aus Langeoog die EU verklagt
Familie Recktenwald führt ein Bio-Hotel auf Langeoog. Dort spürt sie die Auswirkungen des Klimawandels sehr deutlich: Dünen und Strand werden immer kleiner und die Trinkwasserversorgung auf der Insel ist gefährdet. Durch den steigenden Meeresspiegel sieht die Familie ihre Lebens- und Existenzgrundlage bedroht und ist zusammen mit neun anderen Kläger_innen vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Sie verklagen europäische Institutionen auf Einhaltung ihrer Grundrechte und wollen erreichen, dass die EU ihre Gesetzgebung in Bezug auf Klimaschutz nachbessert und verschärft. Die Klage wurde vom Gericht angenommen, eine mündliche Verhandlung wird stattfinden.[1] Doch wie genau funktioniert Klima-, Umwelt- und Naturschutz auf europäischer Ebene? Und was bedeutet dies für die Menschen in der EU? Im folgenden Text findest Du einige Beispiele.
Die Mitgliedsländer der Europäischen Union treffen gemeinsame Entscheidungen, die sich unmittelbar auf das Leben der Menschen in der EU auswirken. Durch diese EU-weiten Regelungen sollen die Menschen geschützt werden, z. B. vor gefährlichen Inhaltsstoffen in Lebensmitteln oder auch den Folgen des Klimawandels. Familie Recktenwald und die anderen Kläger_innen vertreten die Ansicht, dass die EU sie und ihre Grundrechte nicht ausreichend vor dem Klimawandel schütze. Für solche Fälle gibt es den Europäischen Gerichtshof, bei dem sich auch Bürger_innen über EU-Institutionen beschweren können.
Gemeinsame Ziele zu definieren und gemeinsame Entscheidungen zu treffen, sind Grundideen der Europäischen Union. Dies ist in der global verstrickten Welt insbesondere dann ungemein wichtig, wenn es um Herausforderungen geht, die sich über Ländergrenzen hinweg erstrecken oder die ein Land allein nicht lösen kann. Daher arbeiten die EU-Mitgliedsländer in einigen Bereichen besonders eng zusammen, z. B. beim Klima- oder Umweltschutz.[2]
So wurde im März 2019 ein Verbot von Einwegplastikartikeln auf den Weg gebracht: Ende 2018 einigten sich Vertreter_innen des Rates der Europäischen Union (Fachminister_innen der EU-Mitgliedsländer), des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zunächst auf das Verbot von Wegwerfartikeln aus Plastik, wie z. B. Plastikbesteck, Rührstäbchen oder Strohhalme. Damit soll insbesondere der Verschmutzung der Umwelt – und in besonderem Maße der Meere – begegnet werden.[3] Der Vorschlag wurde im März 2019 vom Europäischen Parlament angenommen, sodass ab 2021 keine Wegwerfartikel aus Plastik mehr verkauft werden dürfen.[4]
Wie die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht aussehen kann, lässt sich am Beispiel der „Richtlinie (EU) 2015/720 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG betreffend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen“[5] veranschaulichen. In der Richtlinie geht es also um Plastiktüten, die Du beim Einkauf erhältst. Auf Initiative der Europäischen Kommission einigten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament darauf, den Plastiktütenverbrauch bis zum 31. Dezember 2019 auf höchstens neunzig und bis zum 31. Dezember 2025 auf höchstens vierzig Tüten pro Person und Jahr zu verringern. Außerdem müssen die EU-Mitgliedsstaaten der EU-Kommission regelmäßig Bericht über den Plastiktütenverbrauch im jeweiligen Land erstatten.
Nachdem auf EU-Ebene spezifische Ziele zur Reduktion von Plastiktüten formuliert und vereinbart worden waren, lag es an den EU-Mitgliedsstaaten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Ziele auch zu erreichen. In Deutschland trafen daraufhin das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie der Handelsverband Deutschland eine Vereinbarung,[6] der zufolge Plastiktüten im Supermarkt nicht mehr kostenlos an Verbraucher_innen abgegeben werden dürfen. Weiterhin sind die teilnehmenden Unternehmen angehalten, ihren Kund_innen Alternativen zur Plastiktüte anzubieten, z. B. wiederverwendbare Tragetaschen.
Du wunderst Dich, dass Du in der Obst- und Gemüseabteilung noch immer kostenlose Plastiktüten vorfindest? Diese sind von der Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Handelsverband ausgenommen.
Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine freiwillige Übereinkunft. Sie berücksichtigt die Interessen beider Parteien: Einerseits muss, zur Erfüllung der EU-Richtlinie, der Verbrauch von Plastiktüten verbindlich verringert werden; andererseits wird die Bereitstellung von Plastiktüten im Supermarkt als Kund_innenservice wahrgenommen, um Einkäufe sicher und sauber zu transportieren. Diese freiwillige Maßnahme zeigt Erfolg: Der Pro-Kopf-Verbrauch von Plastiktüten sank in Deutschland im Jahr 2017 auf 29 Tüten![7]
Die EU-Richtlinie zur Verringerung von Kunststofftragetaschen wird in den EU-Mitgliedsländern unterschiedlich umgesetzt:[8] In Frankreich bspw. sind Plastiktüten, die nicht biologisch abbaubar sind, nun gesetzlich verboten.[9]
Eng mit dem Umweltschutz verbunden ist der Naturschutz. Auch in diesem Bereich arbeiten die Mitglieder der Europäischen Union zusammen. Ein Beispiel ist „Natura 2000“. „Natura 2000“ ist die Bezeichnung für einen europaweiten Zusammenschluss von Schutzgebieten, mit denen die Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen geschützt werden sollen. Das Ziel ist die Erhaltung der Artenvielfalt in Europa. In Niedersachsen gibt es insgesamt 456 „Natura 2000“-Gebiete, die 16,1 Prozent der Fläche des Bundeslandes (inklusive mariner Bereiche) ausmachen.[10] Schau doch mal nach, es gibt bestimmt auch ein „Natura 2000“-Schutzgebiet in Deiner Nähe!
Neben den im Text genannten Beispielen wurden auf EU-Ebene noch weitere Maßnahmen getroffen, damit Menschen in der EU unkompliziert umwelt-, natur- und klimafreundliche Entscheidungen treffen können. So werden auf EU-Ebene nicht nur Verbote, z. B. von Einwegplastikartikeln oder Plastiktüten, beschlossen, sondern auch Kennzeichnungen eingeführt, die Dir helfen, umweltverträgliche Produkte zu kaufen. Kennst Du z. B. das EU-Energielabel, das auf vielen Elektrogeräten zu finden ist und anzeigt, wie energieeffizient ein Gerät ist?[11] Oder das EU-Biosiegel, das Bioprodukte kennzeichnet?[12]
Autorin: Märthe Stamer
[1] Weitere Informationen zu dem Fall bei Krinniger, Theresa: „Irgendjemand muss ja anfangen“, in: Zeit Online, 24.05.2018, URL: https://www.zeit.de/politik/2018-05/klimawandel-eu-klimapolitik-grundrechte-klage-familien [eingesehen am 01.03.2019]; Meier, Friederike: Klimaklage vor EU-Gericht zugelassen, in: klimareporter.de, 13.08.2018, URL: https://www.klimareporter.de/europaische-union/klimaklage-von-eu-gericht-zugelassen [eingesehen am 01.03.2019]; Ramsel, Yannick: Missliche Lage, in: Zeit Online, 29.08.2018, URL: https://www.zeit.de/2018/36/klimawandel-klage-europaeische-union-langeoog-ostfriesland [eingesehen am 01.03.2019];
Kurzreportage von „Logo“ (ZDF), in der Lueke Recktenwald die Problematik auf Langeoog darlegt: https://www.zdf.de/kinder/logo/familie-verklagt-eu-wegen-klimaschutz-100.html [eingesehen am 01.03.2019]. [2] Eine Übersicht über die EU-Klima- sowie -Umweltschutzpolitik findet sich unter Europäische Union: Klimapolitik, URL: https://europa.eu/european-union/topics/climate-action_de [eingesehen am 01.03.2019]; Europäische Union: Umwelt, URL: https://europa.eu/european-union/topics/environment_de [eingesehen am 01.03.2019]. [3] Siehe Europäische Kommission: Pressemitteilung. Einwegkunststoffprodukte: Kommission begrüßt ehrgeizige Einigung über neue Vorschriften zur Reduzierung von Abfällen im Meer, 19.12.2018, URL: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-6867_de.htm [eingesehen am 01.03.2019]. [4] Europäisches Parlament: Pressemitteilung. Wegwerfprodukte aus Plastik: Parlament stimmt für Verbot ab 2021, 27.03.2019, URL: http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20190321IPR32111/wegwerfprodukte-aus-plastik-parlament-stimmt-fur-verbot-ab-2021 [eingesehen am 28.03.2019]. [5] Siehe Europäisches Parlament/Europäischer Rat: Richtlinie (EU) 2015/720 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG betreffend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen, URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015L0720 [eingesehen am 01.03.2019]. [6] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Handelsverband Deutschland (HDE): Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen, URL: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/vereinbarung_tragetaschen_bf.pdf [eingesehen am 01.03.2019]. [7] Siehe Verbraucherzentrale: FAQ rund um die Plastiktüte, Stand: 06.09.2018, URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/faq-rund-um-die-plastiktuete-12822 [eingesehen am 01.03.2019]. [8] Siehe Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Plastiktüten in der EU, URL: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/einkaufen/einkaufen-im-laden/plastiktueten-in-der-eu/ [eingesehen am 01.03.2019]. Hinter dem Link verbirgt sich eine interaktive Karte, die Auskunft über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verringerung von Plastiktüten in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern gibt. [9] Siehe Europäisches Parlament: Spotlights on Parliaments in Europe: Measures to reduce the consumption of plastic bags and disposable tableware, Nr. 17 (Sept. 2017), URL: http://www.epgencms.europarl.europa.eu/cmsdata/upload/8109834a-5869-4e05-b65c-9976ef7e7904/N_17_Consumption_of_plastic_bags.pdf [eingesehen am 13.03.2019]. [10] Siehe Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz: Natura 2000, URL: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/natura_2000/natura-2000-46063.html [eingesehen am 01.03.2019]; enthält eine detaillierte Karte der „Natura 2000“-Gebiete in Niedersachsen. [11] Siehe Umweltbundesamt: EU-Energielabel, URL: https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde/eu-energielabel [eingesehen am 01.03.2019]. [12] Siehe Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: EU-Bio-Logo ergänzt verpflichtend das deutsche Bio-Siegel, Stand: 12.06.2015, URL: https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/EU-Bio-Logo.html [eingesehen am 01.03.2019].