Mobilität in der Europäischen Union

Grafische Darstellung einer Menschengruppe jüngeren Alters.Mobilität in der Europäischen Union

Sophia ist vor Kurzem mit ihrer Familie von Stockholm nach Osnabrück gezogen. Ihre Mutter ist Schwedin, ihr Vater ist in der Türkei geboren. Sophias Bruder Lars war nach dem Abitur ein paar Monate als Backpacker in Südamerika unterwegs und hat in Ecuador seine Freundin, die Ecuadorianerin Ana, kennengelernt.

Bei Sophia geht es in der Schule gerade um die vier Grundfreiheiten in der EU: Der Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU ist frei. Was heißt das? Beispielsweise kann Geld bei jeder Bank innerhalb der EU angelegt werden, ein deutsches Unternehmen darf Dienstleistungen in allen anderen EU-Ländern anbieten und Waren können innerhalb der EU zollfrei bewegt werden. Außerdem dürfen EU-Bürger_innen in jedem EU-Land leben und arbeiten.

Das kennt Sophia von zu Hause: Ihre Eltern haben sich während des Studiums in Stockholm kennengelernt, als ihr Vater dort ein Auslandssemester absolvierte. Aus Erzählungen ihrer Eltern weiß Sophia, dass die Hochzeitsvorbereitungen turbulent waren: Ihr Vater musste eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um ihre Mutter in Schweden heiraten zu können. Dazu musste ihre Mutter nachweisen, dass sie genug Geld verdient, um ihren künftigen Ehemann mitzufinanzieren, und über eine ausreichend große Wohnung für zwei Personen verfügt.[1] Nun hat aber auch er eine Aufenthaltserlaubnis und ist als Journalist tätig; Sophias Mutter arbeitet als Ärztin im Krankenhaus.

Eine große Veränderung: Umzug nach Deutschland

Kürzlich gab es eine große Veränderung in Sophias Leben: Ihre Mutter hat ein Jobangebot aus Osnabrück erhalten. Sophia hat sich gefreut, eine der Grundfreiheiten selbst ausprobieren zu können und unkompliziert in ein anderes EU-Land umzuziehen. Auch ihrem Vater gefiel die Idee, den Wohnort nach Deutschland zu verlegen, da eine seiner Tanten mit Mann und Kindern in Dortmund lebt – so kann er seine Familie häufiger sehen. Der Umzug ist kein Problem, denn als EU-Bürgerin hat Sophias Mutter das Recht, ihre Familie mitzunehmen.[2] Und Lars? Der überlegt, sein Studium in den Niederlanden zu absolvieren. Dann ist Osnabrück „nur einen Katzensprung entfernt“, sagt er.

Unterschiedliche Bedingungen für Menschen mit und ohne europäischen Pass

Aber der Reihe nach: Sophia ist überrascht, dass grenzüberschreitende Mobilität für EU-Bürger_innen so viel einfacher ist als für Nicht-EU-Bürger_innen.

EU-Bürger_innen können sich frei in der EU bewegen; das heißt, sie können überall in der EU leben, wohnen und arbeiten, ohne dafür ein Visum oder eine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis zu benötigen. In einigen EU-Ländern ist jedoch nach etwa drei Monaten Aufenthalt eine behördliche Anmeldung vorgeschrieben. Diese Freizügigkeit ist beliebt: Im Jahr 2017 lebten etwa 17 Millionen EU-Bürger_innen temporär oder dauerhaft im EU-Ausland.[3] Rund 900.000 Menschen haben Deutschland den Rücken gekehrt und sich im EU-Ausland niedergelassen, der größte Teil davon in Österreich, Großbritannien und Spanien.[4] Der Umzug von einem EU-Land in ein anderes ist unkompliziert: Wenn EU-Bürger_innen in ein anderes EU-Land ziehen, werden sie dort in der Regel so behandelt wie Staatsbürger_innen des Landes; im Falle von Arbeitslosigkeit bspw. haben sie dort ggf. Anspruch auf Sozialleistungen. Achtung: Die Höhe, Dauer und Zugangsvoraussetzungen für Sozialleistungen werden von jedem EU-Land selbst festgelegt.[5]
„Praktisch“, denkt Sophia, „dass meine Mutter einfach so als Ärztin in Deutschland arbeiten kann.“ Viele Berufs- und Universitätsabschlüsse gelten EU-weit. Für einige Berufe gibt es in der gesamten Europäischen Union einheitliche Ausbildungsstandards. Wurde die Berufsqualifikation in einem EU-Land erlangt, werden diese Berufsabschlüsse daher in der gesamten EU anerkannt. Zu diesen sogenannten reglementierten Berufen gehören Ärzt_innen, Krankenschwestern und -pfleger, Hebammen, Zahnärzt_innen, Apotheker_innen, Architekt_innen und Tierärzt_innen.[6]
Sophias Vater ist jedoch kein EU-Bürger, er hat einen türkischen Pass. Heute kann er, als Ehepartner einer EU-Bürgerin, in Deutschland als Journalist arbeiten und hat sogar schon ein Jobangebot bei einer Lokalzeitung. Ehepartner_innen und Kinder von EU-Bürger_innen dürfen sich mit ihren Ehepartner_innen bzw. Eltern in jedem EU-Land aufhalten und dort arbeiten. Diese Regelung gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, sofern das Land gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften anerkennt. In denjenigen EU-Staaten, die diese Form der Ehe bzw. Partnerschaft rechtlich nicht vorsehen, muss jedoch zumindest der Aufenthalt des_der Partner_in ermöglicht werden.[7]
In Sophias neuer Klasse ist auch Yasmin. Sie wurde in Syrien geboren und ist wegen des dortigen Bürgerkrieges mit ihrer Familie nach Deutschland geflohen. Seit zwei Jahren lebt sie nun in der Bundesrepublik. Yasmin möchte später einmal Lehrerin werden. Im Moment ist sie jedoch verunsichert: Zwar ist ihre Familie als asylberechtigt anerkannt, Sicherheit gibt ihnen das jedoch nicht. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst lediglich für drei Jahre. Immerhin dürfen ihre Eltern mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis endlich arbeiten.[8] Yasmin erzählt, dass sie während des Asylverfahrens viele Menschen kennengelernt hat, deren Asylantrag abgelehnt wurde und denen nun die Abschiebung droht: entweder in ihr Heimatland oder in dasjenige EU-Land, über welches sie in die EU eingereist sind.[9]

Für EU-Bürger_innen ist die EU sehr praktisch. Für Nicht-EU-Bürger_innen jedoch sehr kompliziert.

Sophia wird klar, dass sie durch ihren EU-Pass sehr viele Vorteile genießt, die Menschen ohne EU-Pass nicht haben. Beim Abendessen mit ihrer Familie möchte sie darüber sprechen. „Papa, findest du es nicht blöd, dass du als Nicht-EU-Bürger so abhängig von Mama bist?“ – Ihr Vater antwortet, dass er am Anfang der Beziehung mit der Situation gehadert habe, es nun aber nicht mehr als Problem sehe, da er eigenes Geld verdiene und diese Abhängigkeit im Alltag nicht spüre.

Lars verkündet seine Entscheidung, für ein Tiermedizinstudium in die Niederlande zu ziehen. Für ihn als EU-Bürger ist das – natürlich – kein Problem. Sein Vater scherzt: „Wenn du dann noch ein Erasmus-Semester machst, bist du ein richtiger Kosmopolit.“ Die Mutter möchte wissen, wie es denn mit Lars und seiner Freundin Ana weitergeht. Lars schaut etwas ratlos: „Eigentlich plant Ana, zum Studieren nach Europa zu kommen. Als Nicht-EU-Bürgerin ist das für sie aber nicht so einfach.“ Er fügt hinzu: „Ich finde es ungerecht, dass ich ohne Probleme und ohne Visum nach Ecuador reisen konnte, um das Land zu erkunden. Für Nicht-EU-Bürger_innen sind die Hürden für Aufenthalte in der EU sehr hoch, als Ecuadorianerin muss Ana sogar für einen Urlaubsaufenthalt in Deutschland ein Visum beantragen.“[10] „Hmm“, sagt Sophia, „für EU-Bürger_innen ist die EU sehr praktisch. Für Nicht-EU-Bürger_innen jedoch sehr kompliziert.“

Das Erasmus-Programm

(Erstmal) nur für eine bestimmte Zeit ins Ausland gehen? Kein Problem. Seit mehr als dreißig Jahren ermöglicht das Erasmus-Programm der Europäischen Kommission Auslandsaufenthalte zwischen zwei und zwölf Monaten. Im Jahr 1987 als Austauschprogramm für Universitätsstudierende gestartet, integrierte das „Erasmus+“-Programm für Jugend, Bildung und Sport ab 2013 zudem verschiedene EU-Programme im Bereich Schul-, Erwachsenen- und Berufsbildung, Studierenden- und Lehrendenmobilität sowie das Jean-Monnet-Programm (Forschung und Lehre zu europäischer Integration).[11]

Das Programm „Erasmus+“ spricht eine breite Zielgruppe an: Sowohl Einzelpersonen (z. B. Schüler_innen, Auszubildende, Studierende, Lehrkräfte bzw. Personal im Bildungsbereich, Jugendarbeiter_innen) als auch Organisationen (z. B. Schulen, Hochschulen und Universitäten, Organisationen der Erwachsenenbildung oder Sportvereine) können im Rahmen von „Erasmus+“ EU-weit mobil sein oder Kooperationen und Partnerschaften eingehen.[12] Im Rahmen eines begrenzten Budgets werden auch Aktivitäten außerhalb der EU gefördert.[13]

Bis heute haben ca. neun Millionen Menschen am Erasmus-Programm teilgenommen.[14] Diese Zahl soll dank steigender Ausgaben für das Programm sogar noch wachsen.[15]

Die Schnuppervariante: Urlaub im EU-Ausland

Ein Erasmus-Aufenthalt im Ausland erscheint zu lang? Urlaub im EU-Ausland und das Reisen von einem EU-Staat in einen anderen sind heutzutage unkompliziert. Durch das Schengener Abkommen entfallen in der Europäischen Union und einigen anderen europäischen Ländern Grenzkontrollen weitestgehend, die gesetzliche Krankenversicherung deckt Notfallbehandlungen in der gesamten EU ab. Ärger bei der Reise? Dank der EU musst Du Dir bei verspäteten Zügen oder Flügen keine Sorgen machen: Es gibt EU-weite Regelungen, die Deinen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen festlegen. In 19 EU-Mitgliedsstaaten wird dieselbe Währung verwendet: der Euro. Geldwechseln und lästiges Umrechnen entfallen somit. Schau mal in Dein Portemonnaie: Dort wirst Du Geldstücke aus verschiedenen EU-Ländern finden. Weitere Vorteile, welche die EU ihren Bürger_innen im Alltag bringt, sind im Text „Die EU in deinem Alltag – was die Europäische Union mit deinem täglichen Leben zu tun hat“ aufgeführt.

Autorin: Märthe Stamer

Quellen

[1] Swedish Migration Agency: Moving to someone in Sweden, URL: https://www.migrationsverket.se/English/Private-individuals/Moving-to-someone-in-Sweden.html [eingesehen am 10.05.2019].

[2] Europäische Union: Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin aus einem Nicht-EU-Land und Ihre Kinder, URL: https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/family-residence-rights/non-eu-wife-husband-children/index_de.htm [eingesehen am 17.04.2019].

[3] Europäische Kommission: 2018 Annual Report on Intra-EU Labour Mobility, 08.02.2019, URL: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=8174&furtherPubs=yes [eingesehen am 17.04.2019].

[4] Destatis: Rund 9000 000 Deutsche leben im EU-Ausland, URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/05/PD19_174_91.html [eingesehen am 12.05.2019].

[5] Europäische Union: Sozialschutz im Ausland, URL: https://europa.eu/youreurope/citizens/work/unemployment-and-benefits/country-coverage/index_de.htm [eingesehen am 17.04.2019].

[6] Europäische Union: Was ist ein reglementierter Beruf?, URL: https://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/regulated-professions/index_de.htm [eingesehen am 17.04.2019].

[7] Europäische Union: Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften, URL: https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/family-residence-rights/partners/index_de.htm [eingesehen am 17.04.2019]; Europäische Union: Eingetragene Partnerschaften, URL: https://europa.eu/youreurope/citizens/family/couple/registered-partners/index_de.htm [eingesehen am 17.04.2019].

[8] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Flüchtlingsschutz, URL: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Fluechtlingsschutz/fluechtlingsschutz-node.html [eingesehen am 17.04.2019].

[9] Rapp, Simone: Wenn das Aufenthaltsrecht endet: Abschiebung – Ausweisung – Dublin-Überstellung, 30.01.2019, URL: https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/283569/abschiebung-ausweisung-dublin-ueberstellung [eingesehen am 17.04.2019].

[10] Deutsche Botschaft Quito: Visa und Einreise, URL: https://quito.diplo.de/ec-de/service/05-VisaEinreise [eingesehen am 20.05.2019].

[11] DAAD: Fact Sheet – 30 Jahre Erasmus, 2017, URL: https://eu.daad.de/eudownloadcenter/download/427/ [eingesehen am 17.04.2019], S. 5.

[12] Europäische Kommission: Erasmus+. Möglichkeiten, URL: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/opportunities_de [eingesehen am 17.04.2019].

[13] Europäische Kommission: Erasmus+ Programme Guide. Förderfähige Länder, URL: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/programme-guide/part-a/who-can-participate/eligible-countries_de [eingesehen am 17.04.2019]; Europäische Kommission: Erasmus+. Eckdaten, URL: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/about/key-figures_de [eingesehen am 17.04.2019].

[14] Europäische Kommission: Erasmus+. Informationsblätter, URL: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/about/factsheets_de [eingesehen am 17.04.2019].

[15] Europäische Kommission: Erasmus+. The EU programme for education, training, youth and sport (2014–2020), URL: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/gen-erasmusplus-factsheet-en-version11-2017-hd.pdf [eingesehen am 17.04.2019], S. 1.