Orte und Möglichkeiten
Von Sebastian Krätzig und Romina Ranke
Demokratie gestalten und mitbestimmen – dies ist auf vielfältige Art und Weise in ganz unterschiedlichen Kontexten möglich. Möchten wir mitgestalten, wie unsere Gesellschaft aussehen soll, und über wichtige Fragestellungen des Zusammenlebens mitbestimmen, lohnt sich der Blick darauf, wo und wie dies möglich ist bzw. wie sich die unterschiedlichen Wege voneinander unterscheiden. Im Folgenden wird ein Blick auf diese zahlreichen Möglichkeiten und ihre Besonderheiten geworfen.
Eine Art der Unterscheidung zielt auf den gesellschaftlichen Ort der Beteiligung ab: Denn zum einen gibt es staatlich organisierte Orte bzw. formale Orte, die von staatlichen oder staatsnahen Institutionen bereitgestellt werden. Es handelt sich dabei beispielsweise um Rathäuser oder Wahllokale. Zum anderen gibt es aber auch viele Orte, die vom Staat unabhängig sind und von zivilgesellschaftlichen Akteur_innen mit Leben gefüllt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Jugend- oder Nachbarschaftstreffs ebenso wie politische Vereine, die zum Beispiel Demonstrationen organisieren. Wichtig für beide Varianten ist, dass es sich hierbei um Orte der Demokratie handelt.[1] Hier nehmen Menschen auf unterschiedliche Art und Weise Einfluss auf unser Zusammenleben – sie machen Politik.
Das weite Feld der Beteiligung
An diesen Orten kommen ganz unterschiedliche Beteiligungswege zum Einsatz. Es gibt die repräsentativ-formelle, die informelle und die direkte Beteiligung.
Formelle Beteiligung
Formelle Beteiligung findet in der Regel an den staatlich organisierten Orten statt und bedeutet, dass der Rahmen des Gestaltens und Mitbestimmens weitestgehend staatlich geregelt ist. Ein typisches Beispiel für formelle Beteiligung ist die Wahl von Repräsentant_innen. Die Bürger_innen geben in diesem Fall nach genauen Regeln[2] ihre Stimmen als ihre Gestaltungsaufträge einer Person, die in ihrem Sinne politisch handeln soll. Zu Wahlen kann man sich zudem selbst aufstellen lassen, entweder über eine Partei oder als parteilose_r Einzelbewerber_in.
Dieses Vorgehen ist ein wichtiges Merkmal repräsentativer Demokratien. In ihnen sind Rathäuser und Parlamente, in denen sich die Ratsmitglieder und Abgeordneten versammeln, über politische Maßnahmen und Gesetze beraten und entscheiden[3], wichtige Orte der Demokratie. Solche parlamentarischen Versammlungen gibt es in Niedersachsen auf der kommunalen[4], der Kreis- und der Landesebene, darüber hinaus auf Bundes- und europäischer Ebene.
Zur formellen Beteiligung gehört aber noch mehr. Wir können an staatlichen Orten Informationen einholen oder bereitstellen, Fragen stellen, Meinungen äußern oder Ideen einreichen. Dort werden Beiträge von Bürger_innen aufgenommen und anschließend in Ausschüssen und Parlamenten/Räten verhandelt, abgewogen und verschiedene Interessen wenn möglich ausgeglichen. Prinzipiell für alle geöffnet sind zum Beispiel Bürger_innenfragestunden bei Sitzungen in Rathäusern oder Sprechstunden von Abgeordneten in ihren Wahlkreisbüros. Dort können die Bürger_innen den Politiker_innen oder Vertreter_innen der Verwaltungen Fragen stellen oder ihnen Meinungen und Ideen vorstellen. Die Bürger_innen können außerdem in eine Partei ihrer Wahl eintreten, deren Versammlungen besuchen und mit ihren Vorstellungen an der innerparteilichen Willensbildung zu politischen Programmen mitwirken.
Informelle Beteiligung
Informelle Beteiligung findet dagegen häufig an Orten statt, die von zivilgesellschaftlichem Engagement geprägt sind, zum Beispiel in Vereinen oder Bürger_inneninitiativen. Typische Beispiele für Formen informeller Beteiligung sind Demonstrationen, Mahnwachen, Flash Mobs, Warenboykotte oder Online-Petitionen, die von solchen Gruppen und Organisationen initiiert oder unterstützt werden. Die Möglichkeiten, der eigenen Meinung Ausdruck zu verleihen, sowie die Adressat_innen der politischen Forderungen bzw. Anliegen sind dort vielfältiger. Informelle Beteiligung kann sich zum einen ebenfalls an Politiker_innen oder Vertreter_innen staatlicher Institutionen richten. Sie kann zum anderen aber ebenso gut allgemein in die Gesellschaft hineinwirken mit Vorschlägen, Aufrufen, Hinweisen und Beiträgen zu wichtigen Fragestellungen oder direkt bestimmte Firmen aus der Wirtschaft ansprechen.
Ziel informeller Beteiligung ist häufig, Einfluss in Verhandlungen über Fragen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens zu gewinnen, um Veränderungen zu bewirken. Das heißt, es geht diesen Gruppen und Organisationen darum, ihren Themen und Argumenten sowie ihren Interessen, Werten und Überzeugungen mehr Gewicht in der öffentlichen Wahrnehmung und in der Wahrnehmung von Politiker_innen oder von Firmen zu verschaffen. Daher greifen sie häufiger zu Aktionsformen, die symbolhafte Öffentlichkeitswirkung entfalten, wie zum Beispiel Demonstrationen oder Unterschriftensammlungen.
Akzeptanz formeller und informeller Beteiligungswege und -formen
Formelle und informelle Beteiligungswege sind in der Gesellschaft unterschiedlich akzeptiert. Es gibt zudem deutliche Unterschiede zwischen unterschiedlichen formellen und zwischen unterschiedlichen informellen Formen.
Während bei um die 80 Prozent der Bevölkerung grundsätzlich Bereitschaft zur Teilnahme an Wahlen besteht[5], ist die Bereitschaft zur Mitarbeit in einer Partei mit um die 13 Prozent deutlich geringer ausgeprägt.[6] Eine Erklärung hierfür ist, dass die Teilnahme an einer Wahl mit sehr geringem Aufwand möglich ist und sie sehr unverbindlich bleibt, während die Mitarbeit in einer Partei deutlich aufwändiger und langfristiger ist.[7]
Bei den informellen Wegen ist die Spannbreite der Bereitschaft noch größer, da hierbei zusätzlich noch ein Unterschied zwischen legalen und illegalen, also rechtlich erlaubten und nicht erlaubten Formen besteht. Die höchste Bereitschaft besteht bei legalen Formen wie Unterschriftensammlungen mit über 60 Prozent, zwischen ca. 38 und 30 Prozent liegen Warenboykotte, genehmigte Demonstrationen und Bürger_inneninitiativen.[8] Unterscheidet man zwischen den Altersgruppen, was bei allen Formen interessante Unterschiede aufzeigt (siehe die jeweiligen Fußnoten), sticht bei der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen zusätzlich noch die Bereitschaft zur Teilnahme an Online-Protestaktionen mit 50 Prozent heraus[9], die im Durchschnitt nur auf ca. 16 Prozent kommt.[10] Bei illegalen Formen wie zivilem Ungehorsam[11] liegen die Werte deutlich niedriger, zum Beispiel bei ungenehmigten Demonstrationen oder Sitzblockaden bei um die sieben Prozent.[12] Hierbei ist zu bedenken, dass bei illegalen Formen Nachteile wie Strafen zu befürchten sind, weshalb sie in der Gesellschaft auch deutlich weniger akzeptiert sind.[13]
Direkte Beteiligung
Ein weiterer Weg zum Gestalten und Mitbestimmen in Deutschland ist die direkte Beteiligung. Es gibt zahlreiche Formen und Varianten, die sich danach unterscheiden, ob sie auf kommunaler, Länder-, Bundes- oder Europaebene angesiedelt sind. Auf kommunaler und auf Länderebene finden sich drei Stufen direkter Beteiligung: Auf kommunaler Ebene gibt es Einwohner-/Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Auf Länderebene heißen die drei Möglichkeiten Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
„Die Volksinitiative bzw. der Bürgerantrag dient dazu, ein Thema im Landtag oder im Rat auf die Tagesordnung zu setzen und behandeln zu lassen. Volks- oder Bürgerbegehren gehen darüber hinaus und zielen auf eine Entscheidung in einer bestimmten Sache. Das Parlament kann dem Begehren zustimmen oder es ablehnen. Letzteres führt dann in der dritten Stufe zum Volks- oder Bürgerentscheid.“[14]
So können Bürger_innen den Politiker_innen eigene Vorschläge und Themen zur Diskussion oder zur Abstimmung auftragen und in letzter Konsequenz auch selbst über eine bestimmte Fragestellung mit Ja oder Nein abstimmen.
Auf Bundesebene sind Volksentscheide nur in Ausnahmefällen möglich, so bei einer Neugliederung der Bundesländer oder zur Einführung einer neuen Verfassung. Auf europäischer Ebene kann mittels der Europäischen Bürgerinitiative die Europäische Kommission damit beauftragt werden, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen, wenn hierfür mindestens eine Million Unterschriften aus einem Viertel der EU-Staaten gesammelt werden.[15]
Die Regeln bei direkter Beteiligung sind wie bei Wahlen detailliert festgelegt, sodass die Verfahren der formellen Beteiligung zugeordnet werden können.[16] Allerdings nimmt direkte Beteiligung ihren Ausgang häufig an zivilgesellschaftlichen Orten: Ausgangspunkt für Volks- oder Bürger_innenbegehren oder einer Europäischen Bürgerinitiative sind häufig einzelne Gruppen wie Bürger_inneninitiativen, die sich zu einer bestimmten Fragestellung oder einem Thema bilden und dann einen Anlauf zu einem solchen Begehren starten. Sie beraten sich untereinander und mit Expert_innen, über welche Punkte der Landtag oder ein Gemeinderat beraten/entscheiden bzw. womit sich die Europäische Kommission befassen soll, sammeln in der Öffentlichkeit Unterschriften[17] für die Zulassung des Begehrens bzw. der Initiative und begleiten die Abstimmung bis zum Abschluss zum Beispiel durch Pressemitteilungen und Gespräche mit den Politiker_innen. Kommt es zu einem Volks- oder Bürgerentscheid, findet die Abstimmung wie bei einer Wahl im Wahllokal statt, es findet also ein Wechsel von der informellen auf die formelle Ebene statt.
Fazit: Viele Möglichkeiten, einige Unterschiede
Deutlich wird, dass es viele Möglichkeiten zur Beteiligung über unterschiedliche Wege an unterschiedlichen Orten und zu verschiedenen Zwecken gibt. Jede Möglichkeit ist ein wichtiger Bestandteil von Demokratie. Oftmals werden zwar ähnliche Themen oder Fragestellungen behandelt. Hierfür kommen aber verschiedene Beteiligungswege zum Einsatz.
Dies liegt zum einen an den unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Die Mitgestaltung bzw. Mitentscheidung mittels formeller Beteiligung verläuft in der Regel in vorher und von außen festgelegten Bahnen und Prozessen, während bei informeller Beteiligung die Prozesse häufig selbstbestimmt sind und so entwickelt werden können, dass sie dem eigenen Handeln entsprechen. Dadurch sind sie oft flexibel und dynamisch. Beispielsweise können Demonstrationen an sehr unterschiedlichen Orten auf sehr verschiedene Art und Weise stattfinden, Online-Petitionen zu jeder Tageszeit initiiert werden und Bürger_innengruppen sich beliebig treffen, vernetzen, zusammenschließen und trennen.
Zum anderen hängt der Einsatz unterschiedlicher Beteiligungswege auch damit zusammen, dass sich Menschen solche auswählen, die ihnen näherliegen, vertrauter oder ganz praktisch möglich sind. Menschen haben unterschiedlich viel Wissen über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, unterschiedlich viel Zeit, unterschiedlich viel Selbstbewusstsein und Zutrauen oder kommen, je nach Zugehörigkeit zu verschiedenen Gruppen/Schichten der Gesellschaft überhaupt, früher, später oder auch gar nicht in Kontakt mit ihnen. Daher ist die Wahl von Ort und Form der Beteiligung nicht nur eine aktive Auswahl, sondern häufig auch die Reaktion auf fehlenden Zugang zu anderen Möglichkeiten oder eine Selbstausschließung.
Auf solche sozialen Ungleichheiten der Beteiligung geht der folgende Text ein.
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[1] Einen Überblick über die Vielfalt von Orten der Demokratie bietet auch: http://www.demokratie-goettingen.de/tag/orte-der-demokratie [eingesehen am 14.07.2018].
[2] Die Wahlprinzipien: https://www.demokratie.niedersachsen.de/startseite/themen/politik_niedersachsen/wahlprinzipien/die-fuenf-wahlprinzipien-164663.html [eingesehen am 14.07.2018].
[3] Wie der Gesetzgebungsprozess in Niedersachsen funktioniert, wird hier erklärt: https://www.demokratie.niedersachsen.de/startseite/themen/politik_niedersachsen/gesetzgebung/der-gesetzgebungsprozess-in-niedersachsen-164622.html [eingesehen am 14.07.2018].
[4] Auf kommunaler Ebene gibt es neben Stadt- oder Gemeinderat auch weitere Untergliederungen in Orts- oder Bezirksräte.
[5] Vgl. Pickel, Susanne: Zoon Politikon im Standby-Modus? Zur Aktivierung politischen Interesses, politischen Wissens und politischer Partizipation durch politische Sozialisation, formale Schulbildung und soziales Kapital, in: Oberle, Monika/Weißeno, Georg (Hrsg.): Politikwissenschaft und Politikdidaktik. Theorie und Empirie. Wiesbaden 2017, S. 124. In der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren sogar 94 Prozent (vgl. Gaiser/Krüger/de Rijke/Wächter 2016, S. 20).
[6] Vgl. Pickel, S. 46. In der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren sind es immerhin 22 Prozent (vgl. Gaiser, Wolfgang u. a.: Jugend und politische Partizipation in Deutschland und Europa, in: Tremmel, Jörg/Rutsche, Markus (Hrsg.): Politische Beteiligung junger Menschen. Grundlagen – Perspektiven – Fallstudien, Wiesbaden 2016, S. 13‑38, S. 20).
[7] Vgl. Pickel, S. 124 f.
[8] Vgl. Pickel 2012, S. 46. In der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren liegen die Werte deutlich höher mit 87 Prozent bei Unterschriftensammlungen, 51 Prozent bei Warenboykotten, 65 Prozent bei genehmigten Demonstrationen und 39 Prozent bei Bürger_inneninitiativen (vgl. Gaiser u. a., hier S. 20).
[9] Vgl. Gaiser u. a., S. 20.
[10] Vgl. Pickel, S. 46.
[11] „Ziviler Ungehorsam beinhaltet nicht gewaltsame partizipative Aktivitäten, ‚die gegen geltendes Recht verstoßen und von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung nicht als legitime Art der Beteiligung am politischen Prozess verstanden wird‘ (Niedermayer, Oskar: Bürger und Politik. Politische Orientierungen und Verhaltensweisen der Deutschen. Wiesbaden 2005, S. 194).“ http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202091/politische-beteiligung-politische-partizipation [eingesehen am 10.07.2018].
[12] Vgl. Pickel, S. 46. In der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren ist die Bereitschaft zur Teilnahme an einer ungenehmigten Demonstration mit immerhin 20 Prozent ausgeprägter (vgl. Gaiser u. a., S. 20).
[13] Vgl. Pickel, S. 125.
[14] http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202013/direkte-demokratie?p=all [eingesehen am 08.07.2018].
[15] Weitere Informationen zur Europäischen Bürgerinitiative: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/176739/buergerinitiative-europaeische [eingesehen am 08.07.2018]. Hier können laufende Europäische Bürgerinitiativen eingesehen und eigene gestartet werden: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome?lg=de.
[16] Für die kommunale Ebene in Niedersachsen stehen die Regeln im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz unter § 31–33 [eingesehen am 08.07.2018]. Für die Länderebene regelt das Niedersächsische Volksabstimmungsgesetz die Rahmenbedingungen [eingesehen am 08.07.2018].
[17] Für die Europäische Bürgerinitiative können die Unterschriften auch online gesammelt werden.
Literatur:
Gaiser, Wolfgang u. a.: Jugend und politische Partizipation in Deutschland und Europa, in: Tremmel, Jörg/Rutsche, Markus (Hrsg.): Politische Beteiligung junger Menschen. Grundlagen – Perspektiven – Fallstudien, Wiesbaden 2016, S. 13–38.
Niedermayer, Oskar: Bürger und Politik. Politische Orientierungen und Verhaltensweisen der Deutschen, Wiesbaden 2005.
Pickel, Susanne: Das politische Handeln der Bürgerinnen und Bürger – ein Blick auf die Empirie, in: Weißeno, Georg/Buchstein, Hubertus (Hrsg.): Politisch Handeln. Modelle, Möglichkeiten, Kompetenzen, Bonn 2012, S. 39–57.
Pickel, Susanne: Zoon Politikon im Standby-Modus? Zur Aktivierung politischen Interesses, politischen Wissens und politischer Partizipation durch politische Sozialisation, formale Schulbildung und soziales Kapital, in: Oberle, Monika/Weißeno, Georg (Hrsg.): Politikwissenschaft und Politikdidaktik. Theorie und Empirie, Wiesbaden 2017.